Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel – HAM Becher

  1. Veranstalter des Gewinnspiels „HAM Becher“ ist die Flughafen Hamburg GmbH, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg

  2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel unter staff.hamburg-airport.de haben die Mitarbeiter der Werbegemeinschaftsmitglieder die Möglichkeit, einen Mehrwegbecher des Hamburg Airport zu gewinnen.

  3. Die HAM Becher-Gewinnspielaktion findet vom 27.01. bis 09.02.2020 statt.

    Die dafür notwendigen Teilnahmecodes werden der Shop- bzw. Standortleitung vor Aktion zugesendet, und werden dann über diese an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommuniziert. Nach Eingabe des Codes, seines Vor- und Zunamens sowie nach Auswahl seines Arbeitgebers und der Bestätigung der Teilnahmebedingungen kann der/die Mitarbeiter/in einmalig an der Gewinnspielaktion teilnehmen.

  4. Beim Spiel hat der/die Mitarbeiter/in insgesamt drei Versuche einen Gewinn zu erzielen. Das Spiel beginnt mit Klick bzw. Tap auf das Feld „Los geht`s“ und endet spätestens nach Ende des dritten Durchlaufs. Ein Gewinn wird erzielt, wenn in einem Durchlauf in jedem der drei Symbolfelder das HAM Becher-Symbol erscheint. Im Falle eines Gewinnes wird dem/der Gewinner/in im Anschluss sein/ihr persönlicher Gewinncoupon angezeigt. Dieser sowie der FHG-Mitarbeiterausweis werden bei der Abholung des Gewinnes benötigt.

    Die Abholung des Gewinns ist vom 03.02. bis 13.02.2020, Montag-Freitag in der Zeit von 8 bis 9 Uhr sowie 11 bis 12 Uhr in Raum 4613, Terminal 1, Haus B, 4. Etage möglich.

  5. Die Teilnahme an der Verlosung setzt den Erhalt des Teilnahmecodes während der HAM Becher-Aktion am Hamburg Airport voraus und ist jeder natürlichen Person erlaubt. Ein Anspruch auf Erhalt eines HAM Bechers besteht nicht. Insbesondere beim Versuch einer mehrfachen Teilnahme ist die Flughafen Hamburg GmbH berechtigt, die Ausgabe zu verweigern.

    Minderjährige können nur durch ihre Erziehungsberechtigten teilnehmen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten Teilnehmer im Sinne dieser Teilnahmebestimmungen.

  6. Der Umgang mit personenbezogenen Daten bei Gewinnspielen ist in den allgemeinen Datenschutzhinweisen unter Ziffer III. 1.3 "Gewinnspiele (Quiz, Verlosung etc.) geregelt. (Allgemeine Datenschutzhinweise)

  7. Die Flughafen Hamburg GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu beenden, wenn aus technischen oder sonstigen von ihr als wesentlich betrachteten Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen die Flughafen Hamburg GmbH entstehen. Sie kann auch einzelne Teilnehmer vom Gewinnspiel „HAM Becher“ ausschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich sonst unlauter verhalten. Weiter ist die Flughafen Hamburg GmbH berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

  8. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorliegenden Bedingungen.

  9. Eine Barauszahlung oder ein Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Die Gewinne sind nicht übertragbar.

  10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hier gelangen sie zu der allgemeinen Datenschutzerklärung der Flughafen Hamburg GmbH

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